Mitglieder des Prüfungsausschusses
Für die Studiengänge: SG VT, UEPT, CIW, WVET, NES, CEE, PSEE, SG BSYT: |
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Vorsitzende |
Stellvertretung |
Studentische Mitglieder |
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Für den Studiengang SGA: |
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Vorsitzende |
Stellvertretung |
Weitere Mitglieder |
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Für den Studiengang BSYT: |
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Vorsitzender |
Stellvertretung |
Studentische Mitglieder |
Die Aufgaben des Prüfungsausschusses
Gesetzlicher Auftrag der Prüfungsausschüsse ist die Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfung, §§ 39 Abs.1 S.1,48 Abs.1 BBiG und §§ 33 Abs.1 S.
Dieser Auftrag beinhaltet - neben der Abnahme der Prüfungen an sich - verschiedene Aufgaben, die im Berufsbildungsgesetz und in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt sind.
Dazu gehören insbesondere:
- die Entscheidung über die Zulassung zur Abschlussprüfung, wenn die zuständige Stelle die Zulassungsvoraussetzungen nicht gegeben sieht, § 46 Abs. 1 Satz 2 BBIG
- die Beschließung der Prüfungsaufgaben auf Grundlage der Ausbildungsordnung oder Umschulungsordnung, § 18 Abs. 1 MPO.
- die Bewertung einzelner Prüfungsleistungen und der Prüfung insgesamt, § 42 Abs. 1 BBiG
- die Entscheidung über das Bestehen und Nichtbestehen der Abschlussprüfung, § 42 Abs. 1 BBiG
- die Feststellung des Prüfungsergebnisses und dessen Niederschrift, § 26 Abs. 1 MPO.
- das Ausstellen einer Bescheinigung über das Bestehen oder Nichtbestehen, § 26 Abs. 3 MPO (BBiG).
- die Anfertigung einer Niederschrift der Prüfung.
Mit diesen Aufgaben sind natürlich auch entsprechende Vor- und Nachbereitungen verbunden. Diese werden im Rahmen der Geschäftsführung des Prüfungsausschusses - und in Abstimmung mit diesem - von der zuständigen Stelle wahrgenommen. Hierzu gehören beispielsweise das Versenden von Einladungen, die Protokollführung bei Ausschusssitzungen und die Durchführung der Beschlüsse des Prüfungsausschusses.