Ablauf Eröffnung Promotionsverfahren

Bitte informieren Sie sich zunächst in der Promotionsordnung der Fakultät für Verfahrens- und Systemtechnik über alle Regularien.

 

Einreichung Antrag und Eröffnung des Promotionsverfahrens

durch den Promovierenden an das Dekanat (in Papierform mit Originalunterschrift)

  • Formloser Antrag,
  • 4 Exemplare der Promotionsschrift (Form: Druck, A4, einseitig, gebunden),
  • Elektronische Version der Promotionsschrift (PDF-Datei auf Datenträger zum Verbleib im Dekanat),
  • Akademischer Lebenslauf,
  • Liste der Veröffentlichungen im Kontext der Promotionsschrift,
  • Gutachtervorschläge (Name, Kontaktdaten),
  • Schriftliche Ehrenerklärung,
  • Schriftliche Erklärung zu Straftaten mit Wissenschaftsbezug,
  • Einwilligung zur Überprüfung zur Ermittlung von Täuschungsversuchen,
  • Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache.

 

Prüfung Antrag Promotionsverfahren

durch das Dekanat und den Fakultätsrat (Zeitdauer ca. 2 Wochen)

  • Klärung Kommissionsvorsitz,
  • Beschluss des Fakultätsrats über Annahme des Antrags und Einberufung der Promotionskommission (Gutachtende und Vorsitzende/n),
  • Information über Beschluss an Promovierenden und Mitglieder der Promotionskommission.

 

Einholung der Gutachten

durch das Dekanat (Zeitdauer mindestens 3 Monate)

 

Öffentliche Einsichtnahme in Promotionsschrift und Gutachten

Organisation durch das Dekanat (Zeitdauer: mindestens 10 Werktage)

  • Auslage im Dekanat bzw. elektronisch in der Cloud zur Einsicht durch die Mitglieder des Erweiterten Fakultätsrates,
  • Information über Auslage durch Dekanat.

 

Kolloquium: Formale Vorbereitung

durch den Promovierenden, die Promotionskommission und das Dekanat

  • Terminvereinbarung für das Kolloquium mit Promotionskommission,
  • Einladung (mit Ort und Zeit) sowie öffentlicher Aushang, schriftliche Benachrichtigung an die Mitglieder der Promotionskommission durch Dekanat.

 

Kolloquium: Durchführung

durch den Promovierenden und die Promotionskommission

  • Kolloquium (Vortrag max. 30 Minuten und anschließende Diskussion),
  • Erstellung Bewertungsvorschlag durch Promotionskommission.

 

Kolloquium: Formale Nachbereitung

durch den Fakultätsrat (Zeitdauer: nächste Sitzung des Fakultätsrats)

  • Bericht über Promotionsverfahren an den Fakultätsrat (bei summa-cum-laude-Abschluss verpflichtend, sonst optional),
  • Diskussion und Abstimmung zum Prädikat,
  • Versenden der Abgabebescheinigung an den Promovierenden.

 

Abgabe der Pflichtexemplare

durch den Promovierenden

  • Abgabe in der Universitätsbibliothek (innerhalb von 6 Monaten).

 

Ausstellung und Übergabe der Promotionsurkunde

durch das Dekanat

  • Erstellung der Urkunde und Einholung der Unterschriften (Rektor/in und Dekan/in),
  • Abholung oder Versand mit Empfangsbestätigung an den Promovenden.

 

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH

Nach Übergabe/Zustellung der Urkunde dürfen Sie den Titel Doktoringenieur*in (Dr.-Ing.) bzw. Doktor*in der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) tragen.

 

Letzte Änderung: 19.06.2024 - Ansprechpartner: Kerstin Bernhard