Ablauf Eröffnung Promotionsverfahren
Bitte informieren Sie sich zunächst in der Promotionsordnung der Fakultät für Verfahrens- und Systemtechnik über alle Regularien.
Einreichung Antrag und Eröffnung des Promotionsverfahrens
durch den Promovierenden an das Dekanat (in Papierform mit Originalunterschrift)
- Formloser Antrag,
- 4 Exemplare der Promotionsschrift (Form: Druck, A4, einseitig, gebunden),
- Elektronische Version der Promotionsschrift (PDF-Datei auf Datenträger zum Verbleib im Dekanat),
- Akademischer Lebenslauf,
- Liste der Veröffentlichungen im Kontext der Promotionsschrift,
- Gutachtervorschläge (Name, Kontaktdaten),
- Schriftliche Ehrenerklärung,
- Schriftliche Erklärung zu Straftaten mit Wissenschaftsbezug,
- Einwilligung zur Überprüfung zur Ermittlung von Täuschungsversuchen,
- Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache.
Prüfung Antrag Promotionsverfahren
durch das Dekanat und den Fakultätsrat (Zeitdauer ca. 2 Wochen)
- Klärung Kommissionsvorsitz,
- Beschluss des Fakultätsrats über Annahme des Antrags und Einberufung der Promotionskommission (Gutachtende und Vorsitzende/n),
- Information über Beschluss an Promovierenden und Mitglieder der Promotionskommission.
Einholung der Gutachten
durch das Dekanat (Zeitdauer mindestens 3 Monate)
Öffentliche Einsichtnahme in Promotionsschrift und Gutachten
Organisation durch das Dekanat (Zeitdauer: mindestens 10 Werktage)
- Auslage im Dekanat bzw. elektronisch in der Cloud zur Einsicht durch die Mitglieder des Erweiterten Fakultätsrates,
- Information über Auslage durch Dekanat.
Kolloquium: Formale Vorbereitung
durch den Promovierenden, die Promotionskommission und das Dekanat
- Terminvereinbarung für das Kolloquium mit Promotionskommission,
- Einladung (mit Ort und Zeit) sowie öffentlicher Aushang, schriftliche Benachrichtigung an die Mitglieder der Promotionskommission durch Dekanat.
Kolloquium: Durchführung
durch den Promovierenden und die Promotionskommission
- Kolloquium (Vortrag max. 30 Minuten und anschließende Diskussion),
- Erstellung Bewertungsvorschlag durch Promotionskommission.
Kolloquium: Formale Nachbereitung
durch den Fakultätsrat (Zeitdauer: nächste Sitzung des Fakultätsrats)
- Bericht über Promotionsverfahren an den Fakultätsrat (bei summa-cum-laude-Abschluss verpflichtend, sonst optional),
- Diskussion und Abstimmung zum Prädikat,
- Versenden der Abgabebescheinigung an den Promovierenden.
Abgabe der Pflichtexemplare
durch den Promovierenden
- Abgabe in der Universitätsbibliothek (innerhalb von 6 Monaten).
Ausstellung und Übergabe der Promotionsurkunde
durch das Dekanat
- Erstellung der Urkunde und Einholung der Unterschriften (Rektor/in und Dekan/in),
- Abholung oder Versand mit Empfangsbestätigung an den Promovenden.
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH
Nach Übergabe/Zustellung der Urkunde dürfen Sie den Titel Doktoringenieur*in (Dr.-Ing.) bzw. Doktor*in der Naturwissenschaften (Dr. rer. nat.) tragen.