Promotion
Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit. Das Promotionsverfahren wird durch die Promotionsordnung der Fakultät für Verfahrens- und Systemtechnik zur Erlangung des akademischen Grades eines "Dr.-Ing." oder "Dr. rer. nat." und das Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt geregelt.
Auf dieser Seite finden Sie Richtlinien, Hinweise und Ansprechpartner*innen für eine erfolgreiche Promotion an der Fakultät für Verfahrens- und Systemtechnik auf einen Blick.
Informationen zur Aufnahme als Doktorand*In
Ablauf Zulassung zur Promotion
Checkliste zur Aufnahme als Doktorand*in
Informationen zur Eröffnung eines Promotionsverfahrens
Ablauf Eröffnung Promotionsverfahren
Ausführungsrichtlinie zur kumulativen Dissertation an der FVST (deutsche Version)
Ausführungsrichtlinie zur kumulativen Dissertation an der FVST (englische Version)
Checkliste Eröffnung Promotion
Ehrenerklärung (Anlage 4 der Promotionsordnung)
Erklärung zu Straftaten (Anlage 5 der Promotionsordnung)
Promotionsordnung (Englische Version - Lesefassung)
Gestaltung Titelseite bei Einreichung
Informationen zur Abgabe von Dissertationen für die Veröffentlichung
Einwillungserklärung für das Publizieren von Pflichtexemplaren
Gestaltung Titelseite bei Veröffentlichung
Informationen zur Abgabe von elektronischen Dissertationen in der UB
Internationale Promovierende
Bei internationalen Hochschulabschlüssen ist eine Äquivalenzprüfung erforderlich, die durch das "Sachgebiet Promotion / Langzeitstudiengebühren" nach Einreichung von beglaubigten Kopien ihrer Zeugnisdokumente und dem Antrag zur Aufnahme als Doktorand bzw. Immatrikulationsantrag vorgenommen wird.