Ablauf Zulassung zur Promotion
Bitte informieren Sie sich zunächst in der Promotionsordnung der Fakultät für Verfahrens- und Systemtechnik über alle Regularien.
Antrag auf Zulassung
durch den/die Promotionsinteressierte/n
- Die Voraussetzung für die Zulassung regelt die Promotionsordnung.
- Wenden Sie sich zur Klärung offener Fragen bezüglich der Formalitäten an das Dekanat.
- Darüber hinaus ist bei ausländischen Hochschulabschlüssen die Äquivalenzprüfung durch K31 erforderlich.
Zeitpunkt
- Empfehlenswert ist die Antragstellung zu Beginn des Promotionsverfahrens zur Abklärung der Voraussetzungen.
- Spätestens hat die Beantragung zur Sitzung des turnusmäßigen nächsten Fakultätsrates vor Eröffnung des Promotionsverfahrens zu erfolgen.
Einzureichende Unterlagen
Immatrikulation als Promotionsstudierende/r: Einreichung der Unterlagen im Studierendensekretariat (K31)
- mit Abschluss in Deutschland:
- Immatrikulationsantrag Doktoranden (deutsche Bewerber)
- Für die Immatrikulation erforderliche Unterlagen (siehe Antrag in der Checkliste)
- mit Abschluss im Ausland
- Immatrikulationsantrag (internationale Bewerber)
- Für die Immatrikulation erforderliche Unterlagen (siehe Antrag)
- Antrag um Aufnahme als Doktorand/in für internationale Bewerber/innen
- Kopien bzw. Scans aller Hochschulabschlüsse (Urkunde und Zeugnis, ggf. Notensystem der Hochschule) inkl. Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache
Ohne Immatrikulation: Einreichung der Unterlagen im Dekanat der Fakultät für Verfahrens- und Systemtechnik
- mit Abschluss in Deutschland:
- mit Abschluss im Ausland:
- Formblatt zur Registrierung als Doktorand /in (deutsch oder englisch)
- Antrag um Aufnahme als Doktorand/in für internationle Bewerber/innen
- Kopien bzw. Scans aller Hochschulabschlüsse (Urkunde und Zeugnis, ggf. Notensystem der Hochschule) inkl. Übersetzung in deutscher oder englischer Sprache
Formale Vorprüfung des Antrages
durch das Dekanat bzw. den/die Promotionsbearbeiter/in der OVGU
- Internationale Abschlüsse: Äquivalenzprüfung des Abschlusses durch das Studierendensekretariat (K31),
- Inländische und geprüfte internationale Abschlüsse: Abgleich erforderlicher Abschluss und Abschlussnote gemäß Promotionsordnung.
Entscheidung über Zulassung
durch den Fakultätsrat
- Beschlussfassung auf der turnusmäßigen nächsten Sitzung des Fakultätsrates,
- Information des Promotionsinteressierten über Entscheidung des Fakultätsrates.